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Baumängel und Bauschäden

Baumangel

Unter einem Baumangel versteht man, dass der tatsächliche Zustand des Bauwerkes von dem Zustand abweicht, den der Auftragnehmer und der Auftraggeber bei Vertragsschluss vereinbart haben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistung so zu erstellen, dass dieses die zugesicherten. Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Baumängel entstehen während der Bauphase und werden oft erst nach der Abnahme entdeckt. Handwerker erkennen sie nicht oder ignorieren sie und arbeiten weiter bis ein offensichtlicher Schaden aus den Baumängeln entsteht.

Bei Baumängeln wird zwischen nachzubessernden Mängeln und hinnehmbaren Mängeln unterschieden. Weiterhin werden Baumängel von hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten abgegrenzt. Diese stellen keinen Mangel dar.

Bauschaden

Ein Bauschaden entsteht durch eine oder mehrere mangelhafte Bauleistungen (Baumängel). Bauschäden sind Veränderungen an einem Bauwerk mit Beeinträchtigung des Aussehens, der Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit und der Dauerhaftigkeit oder der Standsicherheit.

Ein Großteil der Schadensfälle tritt bereits bei der Abnahme bzw. innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung auf. Die Abnahme ist also der geeignete Zeitpunkt, um frühzeitig Bauschäden zu erkennen.

Baumängel können nicht immer klar einem einzelnen Gewerk zugeordnet werden. Deshalb ist es ratsam, in sich fertige Teile bzw. Leistungen zu prüfen. Besonders dann, wenn eine Leistung zugedeckt wird wie z.B. der Oberputz aufgetragen oder der Bodenbelag eingebracht wird.

Bei Bauschäden entsteht nicht nur ein technischer Schaden, sondern auch ein finanzieller. Wenn z.B., der Keller undicht ist und Feuchte eindringt, kann sich Schimmel an den Wänden und Einrichtungsgegenständen bilden. Zur Schadensbeseitigung entstünden ebenfalls Kosten.

Die Ursachen von Bauschäden liegen nicht immer am Baumaterial oder dessen Verarbeitung. Oft sind Bauschäden auch Folgen von falscher Planung, Verschleiß oder zu später Sanierung

Nicht zuletzt können Schäden an Gebäuden auch aus versicherter Ursache wie Sturm, Wasser, Hagel, Blitzschlag oder aus Beschädigung durch Dritte auftreten.

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